Bauvoranfrage in NRW: Unterlagen, Kosten, Dauer und wer sie stellen darf
Bauvoranfrage in NRW: welche Unterlagen Sie brauchen, was der Vorbescheid kostet, wie lange er dauert und gilt und wann eine bauvorlageberechtigte Person unterschreiben muss.
Inhalt (8 Abschnitte)
Das Wichtigste in Kürze
- Der Vorbescheid klärt einzelne Fragen verbindlich, gilt 3 Jahre und lässt sich auf Antrag um jeweils bis zu 1 Jahr verlängern (§ 77 Abs. 1 BauO NRW).
- Die Bauaufsicht entscheidet innerhalb von 6 Wochen ab vollständigen Unterlagen (§ 74 Abs. 2 BauO NRW); eine Genehmigungsfiktion gibt es beim Vorbescheid nicht.
- Eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser:in braucht es, sobald es um Errichtung oder Änderung eines Gebäudes geht, außer bei reinen Fragen zu Art der Nutzung, Bauweise und überbaubarer Fläche (§ 77 Abs. 2).
- Die Gebühr liegt zwischen 50 € und 100 % der fiktiven Baugenehmigungsgebühr und wird bei einem passenden Bauantrag zur Hälfte angerechnet (AVwGebO NRW, Tarifstellen 3.1.4.6 und 3.1.3.4).
Was klärt eine Bauvoranfrage?
Mit einer Bauvoranfrage klären Sie einzelne Fragen zu einem Vorhaben verbindlich, bevor Sie den Bauantrag stellen. In NRW entscheidet die Bauaufsicht innerhalb von 6 Wochen ab vollständigen Unterlagen. Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und lässt sich um jeweils bis zu ein Jahr verlängern. Eine Genehmigungsfiktion gibt es dabei nicht, und der Vorbescheid berechtigt noch nicht zum Bauen.
Bauvoranfrage und Antrag auf Vorbescheid meinen dasselbe. Geklärt wird meist die planungsrechtliche Zulässigkeit, etwa eines Wohnhauses in zweiter Reihe. Laut Düsseldorf werden geklärte Fragen im Baugenehmigungsverfahren nicht erneut entschieden, sofern sich das Vorhaben nicht wesentlich ändert; laut Köln bleibt der Vorbescheid 3 Jahre verbindlich, auch wenn sich Vorgaben ändern. Wo noch von „zwei Jahren“ Geltung die Rede ist: Maßgeblich ist § 77 Abs. 1 BauO NRW.
Rechtsstand: Bauordnung NRW in der Fassung ab 01.09.2026, geprüft am 13.10.2026. Bauvorlagen entstehen nach diesem Rechtsstand und so vollständig, dass sie prüffähig eingereicht werden können. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Was braucht man für eine Bauvoranfrage?
Sie brauchen den Antrag mit klar formulierten Fragen und die Bauvorlagen, die zur Beurteilung genau dieser Fragen nötig sind (§ 16 BauPrüfVO). Eine Skizze reicht in der Regel nicht; Köln empfiehlt, für alle Anträge eine bauvorlageberechtigte Person zu beauftragen. Typisch sind, je nach Frage:
- Antrag mit den einzelnen Fragen, in Köln digital über das Bauportal.NRW (Antragsart „Antrag auf Vorbescheid“)
- Lageplan mit geplantem Baukörper, Grenzabständen und Erschließung
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, wenn Höhe, Geschosse oder Grundrisse gefragt sind (§ 4 BauPrüfVO)
- Bau- oder Nutzungsbeschreibung, bei Nutzungsänderungen mit bisheriger und künftiger Nutzung
- Berechnungen zu GRZ und GFZ, wenn das Maß der Nutzung gefragt ist
- Zustimmung der Eigentümer:in, wenn Ihnen das Grundstück noch nicht gehört
Wer darf die Bauvoranfrage stellen?
Den Antrag stellt die Bauherrschaft, also Sie (§ 53 Abs. 1 BauO NRW). Betrifft der Vorbescheid die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser:in stammen, außer es geht nur um Art der Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche (§ 77 Abs. 2).
Die Forenantwort „In NRW darf jeder die Bauvoranfrage stellen“ ist deshalb nur halb richtig. Bauvorlageberechtigt sind vor allem Architekt:innen und in die Liste der Ingenieurkammer-Bau NRW eingetragene Ingenieur:innen (§ 67 BauO NRW).
| Ihre Frage | Betrifft | Bauvorlageberechtigte Person nötig? |
|---|---|---|
| Ist hier Wohnnutzung zulässig? | Art der Nutzung | nein |
| Darf hinter dem Bestandshaus ein zweites Haus stehen? | überbaubare Grundstücksfläche | nein |
| Sind zwei Vollgeschosse zulässig? | Maß der Nutzung | ja, bei Errichtung oder Änderung eines Gebäudes |
| Werden die Abstandsflächen eingehalten? | Bauordnungsrecht (§ 6 BauO NRW) | ja, bei Errichtung oder Änderung eines Gebäudes |
Einordnung nach dem Wortlaut von § 77 Abs. 2 BauO NRW: Betrifft auch nur eine Frage mehr, braucht der Antrag die Unterschrift.
Wie lange dauert eine Bauvoranfrage, und wie lange gilt sie?
Gesetzlich 6 Wochen, aber erst ab vollständigen Unterlagen und vorliegenden Stellungnahmen; in der Praxis oft deutlich länger. Warum Vollständigkeit beim Tempo hilft, erklärt Bauantrag Dauer in NRW.
| Punkt | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Vollständigkeitsprüfung | 10 Arbeitstage nach Eingang | § 71 Abs. 1, über § 77 Abs. 1 Satz 4 BauO NRW |
| Entscheidungsfrist | 6 Wochen ab vollständigen Unterlagen und Stellungnahmen | § 74 Abs. 2 |
| Genehmigungsfiktion | keine | § 74 Abs. 3 gilt nur im vereinfachten Verfahren |
| Dauer in der Praxis | Köln: im Schnitt 4 bis 9 Monate ab vollständigem Antrag | Stadt Köln |
| Gültigkeit | 3 Jahre ab Zustellung | § 77 Abs. 1; Stadt Köln |
| Verlängerung | auf Antrag jeweils um bis zu 1 Jahr, Gebühr 20 %, 50 bis 500 € | § 77 Abs. 1; Tarifstelle 3.1.4.7.1 |
Was kostet eine Bauvoranfrage?
Die Gebühr der Bauaufsicht liegt zwischen 50 € und 100 % dessen, was eine Baugenehmigung kosten würde (Tarifstelle 3.1.4.6 AVwGebO NRW); diese kostet im vereinfachten Verfahren 6 ‰ der Rohbausumme (Tarifstelle 3.1.4.1). Köln setzt 40 bis 60 % als Grundgebühr an, plus 2 bis 10 % je Einzelfrage.
Für die Planung zeigt eine Machbarkeitsstudie per Adresse vorab, wie viel Wohnfläche mit wie vielen Geschossen möglich ist und welche Fragen sich lohnen; bei BauplanMaster ab ab 1.059 € inkl. MwSt.. Die Bauvoranfrage folgt auf Wunsch als zweite Stufe, mit Festpreis im Angebot.
| Vereinfachtes Beispiel | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Angenommene Rohbausumme | Annahme | 300.000 € |
| Fiktive Baugenehmigungsgebühr | 6 ‰ von 300.000 € | 1.800 € |
| Grundgebühr nach Kölner Praxis | 40 bis 60 % | 720 bis 1.080 € |
| Zwei Einzelfragen | je 2 bis 10 % | 72 bis 360 € |
| Spätere Anrechnung auf den Bauantrag | die Hälfte | 396 bis 720 € |
Vereinfachtes Beispiel mit angenommener Rohbausumme, keine Gebührenberechnung für ein echtes Vorhaben.
Wie formulieren Sie gute Fragen?
Gut ist eine Frage, die sich mit Ja oder Nein beantworten lässt, ein Thema behandelt und Maße nennt. Eine offene Frage wie „Was darf ich hier bauen?“ passt nicht, denn der Vorbescheid ergeht zu einzelnen Fragen (§ 77 Abs. 1); dafür gibt es die Einschätzung vorab, siehe Was darf ich auf meinem Grundstück bauen?. Für Käufer:innen: Bauvoranfrage vor dem Kauf. Beispiele:
- „Ist ein Wohngebäude in zweiter Reihe mit 120 m² Grundfläche innerhalb der dargestellten Fläche zulässig?“
- „Ist ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen nach der Art der Nutzung zulässig?“
- „Sind zwei Vollgeschosse mit einer Wandhöhe von 6,50 m zulässig?“
- „Ist die Nutzung des Ladenlokals im Erdgeschoss als Wohnung planungsrechtlich zulässig?“
So läuft es bei BauplanMaster bis zum Bescheid
Eine bauvorlageberechtigte Partner:in aus unserem Netzwerk erstellt und unterschreibt die Bauvorlagen, Sie stellen als Bauherrschaft den Antrag, und wir begleiten die digitale Einreichung. Das Festpreis-Angebot kommt innerhalb von 24–48 h, die Frist steht verbindlich im Angebot. Jede Unterlage durchläuft Erstellung, interne Prüfung, eine KI-gestützte Plausibilitätsprüfung und die finale Prüfung mit Unterschrift und Stempel. Mehr dazu: Machbarkeit und Bauvoranfrage.
- Fragen formulieren und klären, ob eine bauvorlageberechtigte Person nötig ist.
- Bauvorlagen nach § 16 BauPrüfVO zusammenstellen und unterschreiben lassen.
- Elektronisch einreichen, in Köln etwa über das Bauportal.NRW.
- Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen; Lücken fristgerecht nachreichen.
- Entscheidung innerhalb von 6 Wochen ab Vollständigkeit. Für den Bau folgt der Bauantrag, siehe Baugenehmigung in NRW.
Häufige Fragen
Braucht man einen Architekten, um eine Bauvoranfrage einzuleiten?
Nicht immer. Nach § 77 Abs. 2 BauO NRW braucht es eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser:in, sobald der Vorbescheid die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes betrifft. Ausgenommen sind Anträge, die nur Art der Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche klären. Bauvorlageberechtigt sind etwa Architekt:innen und eingetragene Ingenieur:innen. Köln empfiehlt die Beauftragung für alle Anträge, weil Skizzen nicht ausreichen.
Ist der Vorbescheid schon die Baugenehmigung?
Nein. Der Vorbescheid beantwortet einzelne Fragen verbindlich, berechtigt aber nicht zum Bauen. Dafür brauchen Sie danach eine Baugenehmigung oder, wo das Gesetz es erlaubt, eine Genehmigungsfreistellung. Die geklärten Fragen werden im Bauantrag aber nicht neu entschieden, solange das Vorhaben im Wesentlichen gleich bleibt.
Kosten für die Bauvoranfrage?
Die Gebühr der Bauaufsicht liegt in NRW zwischen 50 € und 100 % der Gebühr, die eine Baugenehmigung kosten würde (Tarifstelle 3.1.4.6 AVwGebO NRW). Folgt ein Bauantrag mit im Wesentlichen gleichem Inhalt, wird die Hälfte angerechnet. Gebühren fallen laut Köln auch bei Ablehnung oder Rücknahme an. Hinzu kommen die Kosten für die Bauvorlagen.
Bauvorantrag selbst erstellen: Wird so etwas aus formellen Gründen abgelehnt?
Das Risiko ist real. Fehlen Unterlagen, setzt die Bauaufsicht eine Frist; werden die Mängel nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 71 Abs. 1 BauO NRW). Betrifft die Frage die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, brauchen Sie ohnehin eine bauvorlageberechtigte Person. Ohne sie geht nur ein Antrag, der ausschließlich Art der Nutzung, Bauweise und überbaubare Fläche klärt.
Antrag auf Vorbescheid für eine Nutzungsänderung: Wie stellt man ihn?
Wie jeden Vorbescheid: mit konkreten Fragen und den Unterlagen, die zu ihrer Beurteilung nötig sind (§ 16 BauPrüfVO). Dazu gehören Angaben zur bisherigen und künftigen Nutzung, meist ein Lageplan und Grundrisse der betroffenen Räume. Fragt der Antrag nur, ob die neue Nutzungsart zulässig ist, braucht es keine bauvorlageberechtigte Person (§ 77 Abs. 2 BauO NRW).
Rechtsgrundlagen und Normen
- Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018), Fassung ab 01.09.2026 (öffnet in neuem Tab)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO), Fassung ab 26.11.2024 (öffnet in neuem Tab)
- AVwGebO NRW, Tarifstelle 3 Bauordnungsrecht (Stand 25.04.2026) (öffnet in neuem Tab)
- Stadt Köln, Antrag auf Vorbescheid (öffnet in neuem Tab)
- Stadt Köln, Häufig gestellte Fragen zum Vorbescheid (öffnet in neuem Tab)
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauvoranfrage (öffnet in neuem Tab)