Wärmeschutznachweis nach GEGFür Anbau, Dachausbau und Neubau. Genau der Nachweis, den Ihr Vorhaben braucht.
Das Bauamt fordert einen Wärmeschutznachweis? Wir prüfen, welches Verfahren für Ihr Vorhaben gilt, und erstellen den GEG-Nachweis. Vom einfachen Bauteilnachweis beim Dachausbau bis zur Gebäudeberechnung beim Neubau. In ganz NRW.

- GEGGebäudeenergiegesetz
- § 51Erweiterung und Ausbau
- FestpreisVerbindlich vor Auftrag
- Ganz NRWVor-Ort-Service
- Aus einer HandMit Bauantrag kombinierbar
Der Wärmeschutznachweis belegt, dass ein Neubau, Anbau oder Umbau die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Bei Erweiterungen genügt oft der Nachweis, dass die neuen Bauteile die Grenzwerte einhalten. Ab mehr als 50 m² neuer zusammenhängender Nutzfläche ist zusätzlich der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen (§ 51 GEG).
Welcher Nachweis gilt für Sie?
- Neubau
- Vollständiger Nachweis mit Energiebedarf
- Anbau oder Dachausbau bis 50 m²
- Nachweis der neuen Bauteile
- Anbau oder Dachausbau über 50 m²
- Zusätzlich sommerlicher Wärmeschutz
- Sanierung einzelner Bauteile
- Bauteilnachweis nach GEG
Der Bauantrag liegt bereit. Es fehlt der Energienachweis.
Welches Verfahren gilt?
Neubau, Anbau, Ausbau oder Sanierung: Die Anforderungen unterscheiden sich deutlich. Wer den falschen Nachweis beauftragt, zahlt doppelt.
Der Nachweis kommt zu spät.
Oft fällt erst beim Bauantrag auf, dass der Wärmeschutz fehlt. Dann verzögert sich das ganze Verfahren.
Nachträgliche Änderungen sind teuer.
Stimmen Dämmstärken oder Fenster nicht, muss die Planung angepasst werden. Früh geprüft ist günstiger.
Der passende GEG-Nachweis für Ihr Vorhaben.
- Prüfung, welches Nachweisverfahren für Ihr Vorhaben gilt
- U-Wert-Berechnung der betroffenen Bauteile
- Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, falls erforderlich
- Energiebedarfsberechnung bei Neubau
- Nachweisdokument für den Bauantrag
- Auf Wunsch Energieausweis auf derselben Grundlage
Festpreis ab einfachem Bauteilnachweis. Den verbindlichen Preis nennen wir nach kurzer Prüfung Ihres Vorhabens. Zahlung erst nach Lieferung.
- Angebot in 24–48 h
- Frist verbindlich im Angebot
- Keine Vorkasse
Der richtige Nachweis. Nicht mehr und nicht weniger.
Verfahren zuerst geklärt.
Wir prüfen vorab, was Ihr Vorhaben wirklich braucht. Sie zahlen keinen Gebäudenachweis, wo ein Bauteilnachweis genügt.
Abgestimmt auf die Planung.
Wärmeschutz, Statik und Bauantrag entstehen auf denselben Plänen. Keine Widersprüche zwischen den Unterlagen.
Energieausweis gleich mit.
Auf Basis der Berechnung erstellen wir auf Wunsch den Energieausweis.
Vom Vorhaben zum fertigen GEG-Nachweis.
So arbeiten wir- Tag 0
Vorhaben & Angebot
Sie beschreiben Ihr Vorhaben und laden Pläne hoch. Wir klären das Verfahren und nennen Festpreis und Frist innerhalb von 24–48 h.
- Berechnung
Bauteile & Bedarf
Berechnung der U-Werte, bei Bedarf des sommerlichen Wärmeschutzes oder des Energiebedarfs.
- Übergabe
Nachweis für den Bauantrag
Sie erhalten den vollständigen Nachweis, bereit zur Einreichung.
Wer erstellt den Nachweis?
Den Wärmeschutznachweis erstellen nachweisberechtigte Architekt:innen und Energieeffizienz-Expert:innen aus unserem Netzwerk. BauplanMaster steuert und stimmt ihn mit den übrigen Bauvorlagen ab.
Mehr zum Netzwerkmodell →Wärmeschutznachweis: kurz erklärt.
Was kostet ein Wärmeschutznachweis?
Unser GEG-Paket startet bei 390 € netto für einen einfachen Bauteilnachweis. Gebäudeberechnungen bei Neubau oder großen Anbauten kosten mehr. Den Festpreis nennen wir nach kurzer Prüfung.
Brauche ich beim Dachausbau einen Wärmeschutznachweis?
In der Regel ja. Die neuen Außenbauteile müssen die GEG-Anforderungen erfüllen. Ab mehr als 50 m² neuer zusammenhängender Nutzfläche kommt der sommerliche Wärmeschutz hinzu.
Was ist der sommerliche Wärmeschutz?
Der Nachweis, dass sich Räume im Sommer nicht unzulässig aufheizen, etwa durch große Fensterflächen unter dem Dach. Er wird nach DIN 4108-2 geführt.
Ist der Wärmeschutznachweis dasselbe wie ein Energieausweis?
Nein. Der Nachweis gehört zum Bauantrag, der Energieausweis informiert Käufer und Mieter. Beide können auf derselben Berechnung aufbauen.
Wie lange dauert es?
Das hängt vom Verfahren ab. Die verbindliche Frist steht in Ihrem Festpreis-Angebot.
Könnt ihr den Nachweis mit dem Bauantrag einreichen?
Ja. Wärmeschutz, Pläne und Bauantrag kommen aus einer Hand.
Weitere Leistungen
Ihr GEG-Nachweis.Passend.Zum Festpreis.
- Festpreis-Angebot in 24–48 h
- Keine Vorkasse, Zahlung nach Lieferung
- Unverbindlich, Antwort garantiert