Brandschutznachweis für Nutzungsänderung & UmbauNachweis oder Konzept, abgestimmt auf Ihren Bauantrag.
Wer umnutzt, ausbaut oder umbaut, muss den Brandschutz meist neu nachweisen. Brandschutzplaner:innen aus unserem Netzwerk klären, welches Dokument Ihr Vorhaben braucht, und erstellen es abgestimmt auf Pläne und Bauantrag. Vom Einfamilienhaus bis zum Gewerbeobjekt, in ganz NRW.

- BauO NRWAnforderungen nach Landesrecht
- Nachweis & KonzeptFür alle Gebäudeklassen
- FestpreisVerbindlich vor Auftrag
- Ganz NRWVor-Ort-Service
- Aus einer HandMit Bauantrag kombinierbar
Der Brandschutznachweis belegt, dass ein Gebäude die Brandschutzanforderungen der Bauordnung erfüllt, etwa bei Rettungswegen, Bauteilen und Abschottungen. Für Standardgebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 genügt in der Regel ein Brandschutznachweis. Sonderbauten sowie Gebäude höherer Gebäudeklassen benötigen häufig ein ausführliches Brandschutzkonzept.
Nachweis oder Konzept?
- Ein- und Zweifamilienhaus, kleines MFH (GK 1–3)
- In der Regel Brandschutznachweis
- Größere Gebäude (GK 4–5)
- Häufig Brandschutzkonzept
- Sonderbau (z. B. Kita, Praxis, Versammlungsstätte)
- Brandschutzkonzept
- Nutzungsänderung ohne Umbau
- Meist neuer Nachweis nötig
Mit der neuen Nutzung fällt der alte Bestandsschutz.
Bestandsschutz entfällt.
Bei einer Umnutzung erlischt der Bestandsschutz in der Regel. Der Brandschutz muss dann nach heutigem Recht nachgewiesen werden, auch ohne Umbau.
Falsches Dokument beauftragt.
Nachweis und Konzept werden ständig verwechselt. Wer das falsche beauftragt, zahlt doppelt und verliert Wochen.
Zu spät eingebunden.
Wird der Brandschutz erst am Ende geplant, sind die Weichen oft falsch gestellt. Früh abgestimmt spart Umplanung.
Das passende Brandschutz-Dokument für Ihren Bauantrag.
- Einstufung von Gebäudeklasse und Nutzung
- Klärung: Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept
- Nachweis von Rettungswegen, Bauteilen und Abschottungen
- Planeinträge und textliche Beschreibung
- Abstimmung mit Plänen, Statik und Bauantrag
- Begleitung bei Rückfragen der Bauaufsicht
Festpreis ab Brandschutznachweis für ein Standardgebäude. Umfang und Dauer hängen stark vom Projekt ab. Beides nennen wir verbindlich im Angebot.
- Angebot in 24–48 h
- Frist projektabhängig, verbindlich im Angebot
- Keine Vorkasse
Brandschutz, der zum Rest der Planung passt.
Richtig eingestuft.
Gebäudeklasse und Nutzung werden zuerst geklärt. So beauftragen Sie das Dokument, das Ihr Vorhaben wirklich braucht.
Abgestimmt statt nachgereicht.
Brandschutz, Pläne, Statik und Bauantrag entstehen in einem Projekt. Das vermeidet Mängellisten im Verfahren.
Vom Wohnhaus bis zum Gewerbe.
Unser Netzwerk deckt einfache Nachweise ebenso ab wie Konzepte für Sonderbauten.
Vom Vorhaben zum Brandschutz-Dokument.
So arbeiten wir- Tag 0
Vorhaben & Einstufung
Sie beschreiben Nutzung und Vorhaben. Wir klären Gebäudeklasse und Dokumentart und nennen Festpreis und Frist.
- Planung
Nachweis oder Konzept
Die Brandschutzplaner:in erstellt das Dokument, abgestimmt auf Pläne und Statik.
- Verfahren
Einreichung & Rückfragen
Einreichung mit dem Bauantrag und Begleitung bei Rückfragen der Bauaufsicht.
Ehrlich zur Dauer.
Brandschutz reicht vom einfachen Nachweis für ein Wohnhaus bis zum Konzept für ein großes Gewerbeobjekt. Entsprechend unterschiedlich ist die Dauer. Wir nennen Ihnen die Frist verbindlich im Angebot, statt eine Pauschalzahl zu versprechen.
Wer erstellt den Brandschutz?
Qualifizierte Brandschutzplaner:innen und nachweisberechtigte Fachleute aus unserem Netzwerk in eigener fachlicher Verantwortung. BauplanMaster koordiniert die Schnittstellen.
Mehr zum Netzwerkmodell →Brandschutznachweis: kurz erklärt.
Was kostet ein Brandschutznachweis?
Unser Brandschutz-Paket startet bei 690 € netto für ein Standardgebäude. Größere Gebäude, Gewerbe oder Sonderbauten mit Brandschutzkonzept kosten entsprechend mehr. Den Festpreis nennen wir nach kurzer Einstufung.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept?
Der Nachweis ist die Standardvariante für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3. Das Konzept ist eine ausführliche, individuelle Planung für Sonderbauten und größere Gebäude.
Brauche ich bei einer Nutzungsänderung einen neuen Brandschutznachweis?
Meist ja. Mit der Umnutzung entfällt in der Regel der Bestandsschutz, und die Anforderungen der neuen Nutzung gelten, auch ohne bauliche Veränderung.
Wie lange dauert es?
Das hängt stark vom Projekt ab, von wenigen Wochen bis deutlich länger bei großen Vorhaben. Die Frist steht verbindlich im Angebot.
Braucht ein Dachausbau einen Brandschutznachweis?
Beim Ausbau zu Wohnraum häufig ja, etwa wegen Rettungswegen und Bauteilanforderungen. Wir klären das im Angebot.
Könnt ihr den Bauantrag gleich mit übernehmen?
Ja. Brandschutz und Bauantrag kommen aus einer Hand und passen zusammen.
Weitere Leistungen
Ihr Brandschutz.Richtig eingestuft.Aus einer Hand.
- Festpreis-Angebot in 24–48 h
- Keine Vorkasse, Zahlung nach Lieferung
- Unverbindlich, Antwort garantiert