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Bauakte einsehen in NRW: Vollmacht, Gebühren, Ablauf in Düsseldorf und Köln

Bauakte einsehen in NRW: wo die Akte liegt, wer sie sehen darf, was die Einsicht in Düsseldorf, Köln und anderen Städten kostet und was Sie tun, wenn die Akte fehlt oder nicht zum Bestand passt.

David Liedtke Unterlagen & Bauakte Veröffentlicht 7 Min. Lesezeit Fachlich geprüft von Andree Agapov, Architekt, Architektenkammer NRW
Gebündelte alte Akten und Papiermappen mit Stoffbändern, übereinander gestapelt
Inhalt (8 Abschnitte)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bauakte liegt im Bauaktenarchiv der Bauaufsicht von Stadt oder Kreis; einsehen dürfen in der Regel nur Eigentümer:innen oder schriftlich Bevollmächtigte.
  • In Köln kostet die Einsicht 33 bis 100 € je nach Ordnerzahl, in Düsseldorf 55 € je Hausakte, auch wenn nichts gefunden wird (Stand 13.10.2026).
  • Eine Gewähr für Vollständigkeit übernehmen die Städte nicht; Wohn­flächen­berechnung und spätere Umbauten fehlen oft.
  • Die Baulastenauskunft kostet in NRW 50 € je Baulast, höchstens 200 €, ohne Eintrag 30 € (AVwGebO NRW, Tarifstelle 3.1.5.6).
  • Fehlt die Akte oder passt sie nicht zum Bestand, entstehen Pläne per Aufmaß, bei BauplanMaster 72 h nach dem Aufmaß.

Wo liegt die Bauakte, und wer darf sie einsehen?

Die Bauakte liegt im Bauaktenarchiv der Bauaufsicht von Stadt oder Kreis. Einsehen dürfen in der Regel Eigentümer:innen oder schriftlich Bevollmächtigte; Käufer:innen brauchen eine Vollmacht der Verkäufer:in. In Köln kostet die Einsicht je nach Umfang 33 bis 100 €, in Düsseldorf bestellen Sie online, ab 55 € je Hausakte. Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem heutigen Bau garantiert die Akte nicht.

Drei Ämter werden oft verwechselt. Die Bauaufsicht führt die Bauakte mit Genehmigungen und Plänen sowie das Baulasten­verzeichnis. Das Katasteramt liefert die Flurkarte, das Grundbuchamt beim Amtsgericht den Grundbuchauszug.

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht überall: Köln und Duisburg bieten die Einsicht als freiwilligen Service an. Wer weder Eigentümer:in noch bevollmächtigt ist, kann etwa in Köln und Dortmund einen Antrag nach dem Informations­freiheits­gesetz stellen.

Rechtsstand: Bauordnung NRW in der Fassung ab 01.09.2026; Stadtangaben auf den Amtsseiten geprüft am 13.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Was kostet die Bauakteneinsicht in Düsseldorf, Köln und anderen Städten?

Jede Stadt regelt Antrag, Gebühr und Ablauf selbst. Stand der Amtsseiten: 13.10.2026. Wichtig: In Düsseldorf und Duisburg fällt die Grundgebühr auch an, wenn keine Akte gefunden wird.

StadtSo beantragenGebührHinweis der StadtGeprüft
Düsseldorf Online-Formular, Einsicht oder Kopien 55 € je Hausakte; Einsicht 18 € je angefangene Stunde; Kopie A4/A3 2 €; digitale Seite 3 € längere Bearbeitungs­zeiten wegen Digitalisierung möglich 13.10.2026
Köln Termin online, Zentrales Aktendepot, Ottmar-Pohl-Platz 1 33 € (1 Ordner) bis 100 € (ab 31 Ordnern); Kopie A4/A3 1 € kein Rechtsanspruch, keine Gewähr für Vollständigkeit 13.10.2026
Duisburg Antragsformular, Auszüge per E-Mail 54 € Grundgebühr, auch ohne Akte; plus 54 € je angefangene 500 Seiten, höchstens 500 € Bearbeitungs­dauer derzeit erhöht 13.10.2026
Münster Online-Antrag, nur digitale Ausgabe 65 € je Band bis 100 Seiten, 85 € bis 300 Seiten, 110 € darüber keine persönliche Einsicht, derzeit kein Bereitstellungs­termin 13.10.2026
Mönchengladbach E-Mail an das Archiv, Scan der ganzen Akte 30 € für die ersten 50 Seiten je Band, je weitere 50 Seiten 10 € keine Auskunft zu Baujahr oder genehmigtem Teil 13.10.2026
Essen Antragsformular, Einsicht nur nach Termin laut Gebührenblatt der Stadt auch für Hausverwaltungen mit Verwaltervertrag 13.10.2026
Dortmund Online-Formular, Akten im externen Lager laut Gebührentarif der Stadt Bearbeitung mehrere Werktage 13.10.2026
Bochum Serviceportal oder PDF-Formular laut Gebührensatzung; ohne Akte kosten­pflichtige Negativ­bescheinigung Makler:innen und Planer:innen mit Vollmacht möglich 13.10.2026

Zusammenfassung der Amtsseiten, Stand 13.10.2026. Gebühren und Abläufe ändern sich; maßgeblich ist die Seite Ihrer Stadt.

Welche Vollmacht und welche Unterlagen brauchen Sie?

Sie brauchen einen Ausweis, einen Eigentums­nachweis und, wenn Sie nicht selbst Eigentümer:in sind, eine schriftliche Vollmacht. Gehört das Haus mehreren Personen, verlangt Köln eine Vollmacht aller Eigentümer:innen. Käufer:innen lassen sich deshalb vor dem Notartermin von der Verkäufer:in bevollmächtigen.

In die Vollmacht gehören die Namen beider Seiten, die Objektadresse, möglichst Gemarkung, Flur und Flurstück, der Zweck sowie Datum und Unterschrift. Am Beispiel Köln bringen Sie mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Grundbuchauszug, nicht älter als 6 Monate; ersatzweise das Bestandsblatt vom Amtsgericht oder einen aktuellen Grundbesitzabgaben­bescheid
  • nach einem frischen Kauf den Kaufvertrag; eine Eintragungs­bekanntmachung reicht nicht
  • die schriftliche Vollmacht, wenn Sie für andere kommen

Was steht in der Bauakte, und was fehlt oft?

In der Bauakte stehen die Genehmigungen mit den Bauvorlagen, also Grundrisse, Schnitte und Ansichten, vielfach auch statische Berechnungen. Düsseldorf hat Unterlagen zu fast allen Gebäuden, die seit 1900 rechtmäßig errichtet wurden.

Was fehlt, ist oft genau das, was Bank oder Käufer:innen suchen. Duisburg nennt Wohn­flächen­berechnung, Baujahr und nicht genehmigungs­pflichtige Maßnahmen ausdrücklich als häufig nicht oder nicht verwertbar enthalten. Das hat einen Grund: Eine Wohn­flächen­berechnung gehört nicht zu den Bauvorlagen nach der BauPrüfVO, dort wird der Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 berechnet.

Dazu kommen Kriegsverluste, in Münster etwa für Gebäude im damaligen Stadtgebiet, und Unterlagen ohne Aufbewahrungs­pflicht. Vor allem aber zeigt die Akte den genehmigten Stand, nicht spätere Umbauten.

Akte und Bestand stimmen nicht überein: Was jetzt?

Klären Sie zuerst, welche Art Abweichung vorliegt. Manche Änderungen sind verfahrensfrei, etwa neue Fenster und Türen (§ 62 Abs. 1 Nr. 11 c BauO NRW); dann genügen Bestandspläne, die den heutigen Zustand zeigen. Ein ausgebautes Dachgeschoss, eine Wohnung im Keller oder ein Laden, der heute Wohnung ist, brauchen dagegen in der Regel eine Genehmigung.

Bestandsschutz gilt nur für rechtmäßig bestehende Anlagen (§ 59 Abs. 1 BauO NRW). Eine nachträgliche Genehmigung kostet bei der Behörde das Dreifache der normalen Gebühr (Tarifstelle 3.1.8.1.1.1 AVwGebO NRW). Und Räume, die das Bauordnungs­recht nicht erfüllen, zählen nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 WoFlV).

Vor einem Kauf gehört diese Frage deshalb auf den Tisch, bevor Sie unterschreiben. Worauf Sie achten sollten, erklärt der Beitrag Haus mit nicht genehmigtem Ausbau kaufen.

Sollten Sie die Baulastenauskunft gleich mitbeantragen?

Ja, wenn Sie kaufen, finanzieren oder bauen wollen. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsicht, etwa eine Zufahrt über das Grundstück zu dulden, und sie wirkt auch gegenüber späteren Eigentümer:innen (§ 85 Abs. 1 BauO NRW).

Einsehen darf, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 85 Abs. 5). Die Auskunft kostet landesweit 50 € je Baulast, höchstens 200 € je Grundstück, ohne Eintrag 30 € (Tarifstellen 3.1.5.6.3 und 3.1.5.6.4); in Köln kostet das Negativattest online 15 €. Liegt eine Baulast vor, braucht ein späterer Bauantrag einen amtlichen Lageplan vom Katasteramt (§ 3 Abs. 3 BauPrüfVO).

Wenn es schnell gehen muss: So läuft es bei BauplanMaster

Ein Aufmaß ersetzt keine Genehmigung, liefert aber planbar, was die Akte oft nicht hat: bemaßte Pläne des heutigen Zustands und eine Wohnfläche nach WoFlV. Das Festpreis-Angebot kommt innerhalb von 24–48 h; gemessen wird per 3D-LiDAR-Scan, auch in bewohnten Räumen.

Jede Unterlage durchläuft Erstellung, interne Prüfung, eine KI-gestützte Plausibilitäts­prüfung und die finale Prüfung mit Unterschrift und Stempel durch eine kammer­eingetragene, bauvorlage­berechtigte Partner:in. Details: Bestandspläne erstellen und Gebäudevermessung und Aufmaß. Für die Bank hilft der Überblick Unterlagen für die Immobilien­finanzierung, für neue Pläne Bestandspläne erstellen lassen.

  1. Berechtigung klären: Sind Sie Eigentümer:in, oder brauchen Sie eine Vollmacht?
  2. Vollmacht aller Eigentümer:innen einholen und den Eigentums­nachweis bereitlegen.
  3. Antrag stellen oder Termin buchen, je nach Stadt online oder per E-Mail.
  4. Unterlagen sichten: Was ist genehmigt, was fehlt, was weicht vom Bestand ab?
  5. Lücken per Aufmaß schließen: Scan vor Ort in 45–90 Min., Pläne und Wohn­flächen­berechnung 72 h nach dem Aufmaß.

Häufige Fragen

Wo kann ich den Grundriss von meinem Haus holen, und welche Abteilung ist zuständig?

Grundrisse aus Genehmigungs­verfahren liegen in der Bauakte bei der Bauaufsicht Ihrer Stadt oder Ihres Kreises, meist im Bauaktenarchiv. Das Katasteramt hat nur die Flurkarte, das Grundbuchamt bei Eigentumswohnungen den Aufteilungsplan, aber keine Bauakte. Als Eigentümer:in stellen Sie den Antrag selbst, sonst mit Vollmacht. Fehlen Pläne oder sind sie veraltet, entstehen neue Grundrisse aus einem Aufmaß vor Ort.

Ist der Zugang zu einem Grundriss öffentlich?

Nein. Bauakten sind nicht frei zugänglich. Einsicht erhalten in der Regel Eigentümer:innen und Personen mit deren schriftlicher Vollmacht; Köln und Duisburg betonen, dass selbst darauf kein Rechtsanspruch besteht. Andere können etwa in Köln und Dortmund einen Antrag nach dem Informations­freiheits­gesetz stellen. Als Kaufinteressent:in bitten Sie die Verkäufer:in um eine Vollmacht.

Kann man vom Bauamt die Wohnfläche des eigenen Hauses erfragen?

Meist nicht. Eine Wohn­flächen­berechnung gehört nicht zu den Bauvorlagen nach der BauPrüfVO, deshalb fehlt sie in vielen Akten; Duisburg weist ausdrücklich darauf hin. Liegt eine alte Berechnung vor, zeigt sie den genehmigten Stand und nicht spätere Umbauten. Eine aktuelle Wohnfläche nach WoFlV entsteht aus einem Aufmaß des heutigen Bestands.

Hauskauf Baujahr 1970 ohne Bauunterlagen: Was nun?

Fragen Sie zuerst mit Vollmacht der Verkäufer:in bei der Bauaufsicht nach. Findet sich keine Akte, stellen manche Städte eine kosten­pflichtige Negativ­bescheinigung aus, Bochum etwa automatisch. Fehlende Unterlagen beweisen keinen Schwarzbau, sind aber ein Grund, den Bestand aufmessen zu lassen und mit Notariat oder Anwält:in zu klären, wie der Kaufvertrag damit umgeht.

David Liedtke Inhaber von BauplanMaster. Er steuert Projekte rund um Wohnflächenberechnung, Bauantrag und Nachweise in NRW und erklärt hier, worauf es dabei ankommt. Fachlich geprüft von Andree Agapov, Architekt, Architektenkammer NRW. Wer Ihre Unterlagen erstellt und stempelt

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